Die Garantierente berechnet sich hauptsächlich anhand der Höhe der einkommensbasierten Rente sowie der Dauer Ihrer Ansässigkeit in Schweden, aber auch anhand des Familienstands.
Wenn Sie eine niedrige Rente beziehen und Ihren Wohnsitz in Schweden haben, können Sie Wohngeld und Grundsicherung im Alter beantragen.
Wer hat Anspruch auf Garantierente?
Sie haben wahrscheinlich Anspruch auf Garantierente, wenn Sie das 65. Lebensjahr vollendet haben (ab 2023 gilt das 66. Lebensjahr) und nur eine geringe oder gar keine einkommensbasierte Rente beziehen.
Um die volle Garantierente zu beziehen, müssen Sie zwischen dem Jahr, in dem Sie das 16. Lebensjahr vollendet haben, und dem Jahr, in dem Sie das 64. Lebensjahr vollenden (ab 2023 gilt das 65. Lebensjahr), mindestens 40 Jahre in Schweden gelebt haben. Wenn Sie kürzere Zeit in Schweden gelebt haben, fällt die Garantierente entsprechend geringer aus. Sie verringert sich um 1/40 für jedes fehlende Jahr.
Um Anspruch auf Garantierente zu haben, müssen Sie mindestens drei Jahre lang in Schweden gewohnt oder gearbeitet haben. Wenn Sie im EWR oder in der Schweiz gelebt oder gearbeitet haben (der EWR umfasst die EU-Länder sowie Norwegen, Island und Liechtenstein), können diese Jahre auf die Zeit in Schweden angerechnet werden, sofern Sie mindestens ein Jahr lang in Schweden gelebt oder gearbeitet haben.
Wer nach Schweden eingereist ist und eine Aufenthaltserlaubnis als geflüchtete oder schutzberechtigte Person besitzt, darf in bestimmten Fällen die Dauer der Ansässigkeit im früheren Heimatland als Versicherungszeit für die Garantierente anrechnen. Dies gilt nur für diejenigen, die 1957 oder früher geboren wurden. Wenn Sie 1958 oder später geboren sind, gilt diese Regel nicht mehr.
Wenn Sie 1937 oder davor geboren sind, haben Sie möglicherweise Anspruch auf Garantierente. In diesem Fall dient die Garantierente als Ausgleich für Änderungen im Rentensystem, die im Jahr 2003 in Kraft getreten sind.
Wovon ist die Höhe der Garantierente abhängig?
Die Garantierente wird auf der Grundlage der Zeit berechnet, die Sie in Schweden, dem EWR oder der Schweiz gelebt oder gearbeitet haben (der EWR umfasst die EU-Länder sowie Norwegen, Island und Liechtenstein).
Wenn Sie eine einkommensabhängige Rente wie Einkommensrente, Witwenrente oder eine Rente aus einem anderen Land beziehen, verringert sich die Garantierente schrittweise und entfällt vollends, wenn die einkommensabhängige Rente einen bestimmten Betrag überschreitet. Ihr Familienstand wirkt sich ebenfalls auf die Höhe der Garantierente aus.
Garantierente bei Ansässigkeit außerhalb von Schweden
Ihr Anspruch auf Garantierente bei Wohnsitz im EWR oder der Schweiz beruht auf einem befristeten Gesetz, das Ende 2022 ausläuft. Das bedeutet, dass Ihre Garantierente bei Wohnsitz im EWR oder der Schweiz ab Januar 2023 nicht mehr gezahlt wird (der EWR umfasst die EU-Länder sowie Norwegen, Island und Liechtenstein). Rentenansprüche bei Ansässigkeit außerhalb von Schweden
Benachrichtigen Sie uns über eventuelle Änderungen
Sie sind verpflichtet, uns über alle Änderungen zu informieren, die sich auf Ihre Garantierente auswirken können. Wenn Sie eine neue Rente erhalten oder sich Ihre Rente aus einem anderen Land ändert, wenn Sie umziehen oder sich Ihr Familienstand ändert, müssen Sie dies der Rentenbehörde mitteilen. Benachrichtigen Sie uns über eventuelle Änderungen